Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen aus dem Geschäftsbereich Haushaltsauflösung,
Entrümpelung und Nachlässen der Firma Entrümpelungen-Hanau (nachfolgend Auftragnehmer genannt) und dem Auftraggeber. Mit Abschluss des Vertrages akzeptiert der Auftraggeber die allgemeinen
Geschäftsbedingungen, spätestens jedoch mit Entgegennahme der vertraglich vereinbarten Leistung. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.
§2 Angebote und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers zur Haushaltsauflösung, Entrümpelung oder Nachlässen sind kostenfrei. Das Angebot enthält das Entgelt für die Durchführung der Haushaltsauflösung bzw. Entrümpelung sowie die voraussichtlich anfallenden Entsorgungskosten des nicht wiederverwertbaren Hausrats zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern bestimmte Gegenstände im Objekt verbleiben und nicht entsorgt werden sollen, sind diese einzeln und hinreichend zu markieren.
Unterlässt der Auftraggeber die Markierung, so haftet der Auftragnehmer nicht für den Fall der Entsorgung dieser
Gegenstände.
Der Auftragnehmer hält sich zwei Wochen ab Erstellung des Angebots an dieses gebunden.
Der Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande.
§3 Kündigung des Auftrags
Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, den Auftrag zur Durchführung der Haushaltsauflösung bzw. Entrümpelung vor Beginn zu kündigen. Bei kurzfristiger Kündigung des Auftrags ist der Auftragnehmer jedoch berechtigt, eine Auftragsausfallpauschale in Rechnung zu stellen. Stornierungen haben ausschließlich schriftlich zu erfolgen.
Schadenersatz in Höhe von 80 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die Stornierung 4 – 1 Werktage vor dem vereinbarten Termin eingeht.
Schadenersatz in Höhe von 100 % des Wertes der bestellten Leistungen, wenn keine Stornierung eingeht, der Auftraggeber am
vereinbarten Termin nicht erscheint oder die gebuchte Leistung aus anderen Gründen durch Verschulden des Auftraggebers nicht durchgeführt werden kann.
§4 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers, Haushaltsauflösungen und
Entrümpelungen in den im Angebot näher bezeichneten Räumlichkeiten mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts durchzuführen. Der Auftragnehmer ist berechtigt,
zur Erfüllung seiner Leistungspflichten Dritte heranzuziehen und Subunternehmer zu beauftragen. Soweit keine anderweitige vertragliche Regelung getroffen wurde, wird das leer zu räumende Objekt
besenrein verlassen.
Bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare besondere Aufwendungen und Leistungen sind zusätzlich zu vergüten. Eine Erweiterung des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss auf Wunsch des Auftraggebers
ist ebenfalls gesondert zu vergüten.
§5 Leistungszeit
Terminangaben für die Durchführung des Auftrags sind verbindlich.
§6 Eigentumsübergang
Mit Beginn der Haushaltsauflösung und Entrümpelung gehen alle im Haushalt befindlichen Gegenstände und ungefährliche
Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in das Eigentum des Auftragnehmers über. Die weitere Verwertung oder Weiterverkauf obliegt dem Auftragnehmer und ein möglicher Erlös verbleibt bei
diesem. Der Auftraggeber versichert mit Annahme des Leistungsangebots des Auftragnehmers Eigentümer der betreffenden Gegenstände zu sein beziehungsweise die vollumfängliche Befugnis zur Übertragung
von Eigentum an den Gegenständen zu haben.
Wertgegenstände des Auftraggebers (z. B. Uhren, Schmuck, Bargeld) sind, sofern diese nicht ausdrücklich zum Gegenstand des Vertrages gemacht wurden, vom Auftraggeber vor Beginn der Haushaltsauflösung
bzw. Entrümpelung zu entfernen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verpflichtung, den Hausrat auf Wertgegenstände zu durchsuchen. Er übernimmt insbesondere keine Haftung für den Verlust von
Wertgegenständen.
Finden sich bei der Räumung des Objekts gefährliche Abfälle, wie beispielsweise Farben, Lösungsmittel, Benzin, Diesel, Öle oder andere gefährliche Stoffe im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz, so
gehen diese Abfälle nicht in das Eigentum des Auftragnehmers über. Der Auftraggeber ist verpflichtet sich selbst um dessen Entsorgung zu kümmern soweit nicht anders schriftlich
vereinbart.
§7 Haftung
Der Auftraggeber haftet gegenüber dem Auftragnehmer zum Ersatz des Schadens, welcher diesem durch die fehlerhafte oder
nicht wahrheitsgemäße Auskunft über die Eigentumsverhältnisse entsteht und verpflichtet sich, den Auftragnehmer von einer Inanspruchnahme freizustellen.
Der Auftraggeber hat die Gelegenheit bei Beendigung des Auftrages im Rahmen einer gemeinsamen Kontrollbegehungen das geräumte Objekt auf Beanstandungen und Schäden hin zu untersuchen und diese
anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Untersuchung und/oder Anzeige, so wird der Auftragnehmer mit Unterzeichnung des Übergabeprotokolls durch den Auftraggeber von jedweder Haftung für Mängel
oder Schäden an dem zu räumenden Objekt frei. Verzichtet der Auftraggeber auf eine gemeinsame Kontrollbegehung, gilt der Auftrag als vollständig und mangelfrei erbracht. Für nachträglich
festgestellte Mängel oder Schäden übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen
Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betreffen, ist ausgeschlossen. Der Schadensersatzanspruch
für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftungshöchstgrenzen betragen für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit 500.000€ sowie bei Sachschäden 300.000 €. Die vorstehenden Haftungshöchstgrenzen verstehen sich pro
Schadenereignis und nicht pro Person oder Sache.
Für das Verschulden seiner Angestellten, Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Auftragnehmer in demselben Umfang.
§8 Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt der Rechnung komplett innerhalb von 7 Werktagen auf das in der Rechnung angegebene
Konto zu bezahlen.
Vorstehende Regelung findet in entsprechender Weise Anwendung auf eine etwaig in Rechnung gestellte Auftragsausfallpauschale.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen berechtigt.
§9 Persönliche Daten
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur diskreten Durchführung des Auftrags, zur Verschwiegenheit über den Inhalt des
Vertragsverhältnisses und zur Beachtung des Datenschutzes der ihm anvertrauten Daten.
Im Hausrat befindliche Dokumente, Fotos oder Datenträger, welche persönliche Daten des Auftraggebers oder von Dritten enthalten, sind vom Auftraggeber vor Beginn der Haushaltsauflösung / Entrümpelung
zu entfernen und gelten nicht als anvertraute Daten. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verpflichtung, den Hausrat auf derartige Dokumente zu durchsuchen. Er übernimmt insbesondere keine Haftung für
einen etwaigen unsachgemäßen Umgang von Dritten, die im Falle der Verwertung des Hausrats vom Auftragnehmer Eigentum an diesen Dokumenten erwerben.
§10 Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
Gerichtsstand für beide Teile ist Offenbach am Main. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: 2023
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